Deutsches Theatermuseum
Galeriestr. 4a
80539 München

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Ab 25.06.:

Dienstag bis Sonntag
11 Uhr - 17 Uhr

Tickets & Preise

7 € Regulär
5 € Ermäßigt

Hausordnung des Deutschen Theatermuseums

Herzlich willkommen im Deutschen Theatermuseum

 

Wir möchten Ihren Aufenthalt bei uns so interessant und angenehm wie möglich gestalten. Aus Sicherheitsgründen, aus Rücksicht auf andere Besucher und zum Schutz der Museumsobjekte gilt eine verbindliche Hausordnung. 

Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie diese Regelungen an. 

Unser Kassen- und Aufsichtspersonal steht Ihnen gern für Auskünfte und zur Hilfestellung zur Verfügung. Die Aufsichten sind für Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Objekte verantwortlich. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist deshalb Folge zu leisten. Bitte beachten Sie, dass bei grober Missachtung der Anweisungen des Aufsichtspersonals ein Ausschluss vom Museumsbesuch folgen kann. 

 

Folgende Regeln gelten für Ihren Besuch im DTM:

Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für sämtliche Ausstellungsräume sowie öffentlich zugängli­chen Bereiche des Deutschen Theatermuseums, Galeriestr. 4a, sowie die Fotosammlung, Galeriestr. 6, 80539 München.       

Der Besuch der Bibliothek ist über die dort ausgehängte Nutzungsordnung geregelt. 

Hausrecht

Die Direktion des Museums übt das Hausrecht aus. Hausrechtsbeauftragte der Direktion sind das Aufsichts- und Kassenpersonal. 

Öffnungszeiten und Eintrittspreise

Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise des Museums werden von der Museums­verwaltung gesondert festgelegt. Sie sind an der Kasse angeschrieben.

Eintrittskarten sind nicht übertragbar und gelten nur am Tag des Erwerbs. Besuchende sind verpflichtet, die Eintrittskarte bis zur Beendigung ihres Besuchs aufzubewahren.

Das Museum muss spätestens bis zum Ende der gültigen Öffnungszeiten verlas­sen werden.

Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum zeitweise für Besuchende gesperrt werden. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und aus besonderem Anlass (z.B. Um­bau) können bestimmte Bereiche des Museums gesperrt werden. Ein Anspruch auf verminderten Eintrittspreis besteht nicht.

 

Museumsbesucher

Wir freuen uns über Kinder im Museum! Wenn Sie etwas zur Versorgung Ihres Säuglings oder Kleinkindes in den Ausstellungsbereichen mitnehmen müssen, teilen Sie dies bitte dem Kassen- oder Aufsichtspersonal mit. Das Stillen ist überall im Haus erlaubt.

Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden, Zwischenfälle und Störungen zu vermeiden. Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, Cityrollern oder ähnlichem ist nicht gestattet. Begleitpersonen haben darauf zu achten, dass die Sicherheit der Objekte nicht gefährdet und Rücksicht auf andere Besuchende genommen wird.

Aus Gründen des Objektschutzes sind insbesondere große Kinderwägen für die Ausstellung nicht geeignet. Es ist dem Aufsichts- und Kassenpersonal vorbehalten, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren.

Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten bzw. die aufsichtspflichtigen Begleitenden.

Für Kinder und Jugendliche, die das Museum ohne Aufsicht durch einen Erwachsenen besuchen, übernimmt das Museumspersonal zu keiner Zeit eine Aufsichtspflicht.

 

Allgemeine Besuchsregelungen

Mit Ausnahme von Assistenztieren sind Tiere im Haus nicht gestattet.

Größere Mäntel und Regenbekleidung, Schirme, Stöcke (soweit Sie diese nicht als Gehilfen benötigt) und andere sperrige Gegenstände sowie Rucksäcke und Taschen (größer als DIN A 4) schließen Sie in den Schließfächern ein. Die Nutzung der Schließfächer steht den Besuchern für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der Öffnungszeiten des Museums zur Verfügung. Nicht geräumte Schließfächer werden nach Museumsschlie­ßung geleert. Für Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird ─ außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ─ keine Haftung übernommen.

Das Tragen von nassen Kleidungsstücken sowie das Tragen von Kleidungs­stücken über dem Arm ist in den Ausstellungsräumen aus konservatorischen Gründen nicht gestattet.

Essen und Getränke sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste. Schalten Sie Ihr Mobiltelefon leise. Benutzen Sie es nur so, dass andere Besuchende nicht gestört werden.

Berühren Sie keine Ausstellungsstücke, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. Handlungen, die den Museums- und Ausstellungsbetrieb behindern, sind nicht erlaubt. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage.

Führungen im Museum sind nach vorheriger Anmeldung nur durch Mitarbeitende des Museums und durch vom Museum autorisierte Fachkräfte gestattet.

Wir dulden keine trans- oder homofeindlichen, rassistischen, sexistischen, antisemitischen oder anders diskriminierende Äußerungen, das Tragen diskriminierender Symbole oder die Ausübung diskriminierender Handlungen. 

Der Zutritt in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist im Haus verboten.

Offene Feuer sind zu keinem Zeitpunkt gestattet. Das Bekleben und Bemalen von Wänden, Schildern, Vitrinen oder anderen Objekten ist untersagt. Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Videoüberwachung

Bestimmte Bereiche können durch Kameras videoüberwacht werden. Die Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet. Die Videoüberwachung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Datenschutz­gesetz (§21a).

 

Genehmigungspflichtige Veranstaltungen

Grundlage für die Durchführung von Veranstaltungen ist die schriftliche Genehmi­gung durch die Direktion.

Bei der Nutzung von Räumen des Museums für Veranstaltungen, die nicht vom Museum selbst durchgeführt werden, ist der Veranstalter für Sicherheit und Ordnung verantwortlich.

 

Barrierefreiheit

Der EG-Bereich des Museums ist in der Regel für mobilitätseingeschränkte Besuchende zugänglich. Die weiteren Stockwerke sind nur über eine Treppe mit Handlauf erreichbar. Die Toiletten sind nicht behindertengerecht. 

Tragbare Klappstühle können an der Kasse zur Verfügung gestellt werden. Ebenso steht eine mobile Rampe für den Eingangsbereich zur Verfügung. Bitte sprechen Sie dazu unser Personal an.

 

Fotografieren

Fotografieren und filmen ist in den Ausstellungsräumen ohne Blitz und ohne Stativ gestattet, sofern kein Hinweis das Fotografieren verbietet. Die Aufnahmen dürfen ohne Rücksprache mit dem Museum nur für private Zwecke verwendet werden. Bitte nehmen Sie bei Foto-, Film- und Tonaufnahmen aufeinander Rücksicht und nehmen Sie niemanden ungefragt auf. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Veröffentlichung in jeglichen Medien (auch Social-Media-Kanäle) unter Umständen Persönlichkeitsrechte berühren kann und es in Ihrer Verantwortung liegt, die erforderlichen Rechte einzuholen. Sie stellen das Museum diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.

Gewerbliche Foto-, Film- und Audioaufnahmen bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Museums und sind in der Regel gebührenpflichtig.

 

Fundsachen

Sollten Sie in den Museumsräumen etwas finden, geben Sie dies an der Kasse ab. Haben Sie etwas verloren, fragen Sie bitte an der Kasse. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB, § 10 ff. der Bayerischen Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden sowie die Bayerische Verordnung über den Vollzug des Fundrechts.

 

Ahndung von Verstößen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an Gebäude, Ausstellungsstücken, Einrichtungsgegenständen oder sonstigem Inventar herbeiführt, hat den Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. 

Der Inhaber des Hausrechts und die mit der Ausübung des Hausrechts betrauten Personen sind befugt, die zur Beseitigung von Störungen des Hausfriedens erfor­derlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere haben sie das Recht, Personen, die der Hausordnung oder den Anweisungen des Personals zuwiderhandeln, des Hauses zu verweisen.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot erteilt werden.

Eine Ahndung von Verstößen erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Strafan­träge und Strafanzeigen obliegen der Direktion des Museums.

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist in der aktuellen Fassung im Foyer des Museums einsehbar. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurch­führbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.

Mit Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Information oder senden eine Email an:

 

München, den 19.3.2025

Dr. Dorothea Volz, Direktorin
Deutsches Theatermuseum